Wasser auf Friedhof wird abgestellt

Ortsbürgermeister Ralf Kretner teilt mit, dass am Mittwoch, den 08.11.23, das Wasser auf dem Friedhof abgestellt wird, um ein Einfrieren der Wasserleitungen in den Wintermonaten zu vermeiden. Er bittet um Beachtung!

Anspruch auf die Soforthilfe für Erdgas?

Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe für Erdgas?

Letztverbraucher, die über Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden. Haushalte, also private Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die meisten Gewerbebetriebe sind SLP-Kunden.

Letztverbraucher, die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet werden und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. kWh Gas nicht übersteigt.
Bedingung: Das Erdgas wird nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen genutzt.

Sowie Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch zwar1,5 Mio. kWh Gas übersteigt, die jedoch

  1. das Erdgas weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen,
  2. zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen
  3. staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
  4. Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Wichtig für RLM-Kunden: Bitte teilen Sie Ihrem Erdgaslieferanten bis zu 31.12.2022 mit, dass Sie zu der anspruchsberechtigten Gruppe gehören.

SWK-Card

Alle Strom- und Erdgaskunden der Gemeindewerke Weidenthal, die den Werken eine Einzugsermächtigung erteilt haben, können die SWK-Card, unter der Tel Nr. 0631/8001-1555, beantragen. » Weiterlesen

Vorsicht bei unseriösen Telefonanrufen und Haustürgeschäften

Die Gemeindewerke Weidenthal weisen ausdrücklich darauf hin, dass über Haustürgeschäfte und Werbeanrufe in unserem Vertriebsgebiet derzeit versucht wird, Strom- und Gasverträge zu verkaufen. Teilweise geben sich hierbei die Werber als SWK-Mitarbeiter aus.

Bitte beachten Sie:

Alle SWK-Mitarbeiter haben einen Dienstausweis und sind gehalten sich auszuweisen.

Die SWK ruft ihre Kunden nicht an, um Vertragsdaten abzufragen oder Verträge abzuschließen.

Merken Sie sich bitte den Namen des Werbers/Anrufers.

Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie keine Vertragsunterlagen aus.

Vergleichen Sie die Versprechungen mit dem tatsächlichen Vertragstext.

Lassen Sie keine Personen ohne SWK-Dienstausweis an den Strom- oder Gaszähler.

Wer voreilig einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.

Sprechen Sie im Zweifelsfall mit uns. Telefon: 0631 8001-1200

Die SWKcard – ein Dankeschön für Kundentreue

Entspannen in der Sauna, Spaß beim Bowling oder Klettern, mit der Familie in den Zoo, ins Freizeitbad oder gemeinsam tollen Mannschaftssport erleben – entdecken Sie mit der SWKcard die Vielfalt an Freizeitangeboten.

Die SWKcard erhalten alle Kunden, die mit den Gemeindewerken Weidenthal für Ihren Strom- und/oder Erdgasbezug einen Liefervertrag abgeschlossen und für dieses Vertragskonto eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Die SWKcard ermöglicht ihnen bei den Kooperationspartnern attraktive Vergünstigungen, so z.B. die Aktivierung als Saisonkarte für die beiden Kaiserslauterer Gartenanlage, Gartenschau und Japanischer Garten.

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung erleichtern Sie uns wesentlich die Arbeit. Mit der SWKcard bedanken wir uns bei Ihnen für Ihre Treue zu SWK.

Weitere Info unter https://www.swk-kl.de/privatkunden/service/swkcard.html

Den Stromfressern auf die Spur kommen

Gemeindewerke verleiht kostenlos Energiemessgeräte

Die Gemeindewerke Weidenthal bieten ihren Kunden ab sofort Energiemessgeräte zum kostenlosen Entleihen an. So können die Energiefresser im Haushalt schnell ausfindig gemacht werden. Geliehen werden können die Geräte in den Sprechstunden der Gemeindewerke und in den Bürgermeistersprechstunden gegen Vorlage des Personalausweises. Die maximale Ausleihdauer beträgt zwei Wochen.